Zwei Minister auf dem Weg zum gemeinsamen Hochwasserschutz

Almut Kottwitz, Abteilungsleiterin Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Hans-Heinrich Sander und Dr. Till Backhaus, dahinter Landrat Manfred Nahrstedt und Bürgermeister Jens Böther.
Boizenburg/Bleckede. Ob Petrus mit seinen Drohgebärden (Landregen, Sturmböen) den Ministern etwas sagen wollte? Sander hatte vor fast genau einem Jahr die Launen der Elbe bereits eindrücklich erlebt. Niedersachsens Minister für Umwelt und Klimaschutz Hans-Heinrich Sander und der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus haben sich auf einer Bereisung vor Ort ein Bild gemacht, wie weit bisher konzipierte Maßnahmen gediehen und wirksam geworden sind und welche Vorhaben warum angestrebt werden.
Im Einzelnen wurden am Nordostufer der Elbe das Sude-Abschlusswehr, die Fischaufstiegshilfe Sude, Deichrückverlegung bei Mahnkenwerder sowie die Beispielflächen zur Gehölzentwicklung und zum Gehölzmanagement besichtigt und die erforderlichen Genehmigungsverfahren diskutiert. Am Südwestufer der Elbe wurden die Deichbaumaßnahmen, die zurzeit in Alt Garge ausgeführt werden, in Augenschein genommen. Im ehrwürdigen Rahmen des Bleckeder ElbSchlosses war die feierliche Zeremonie zur Unterzeichnung einer verbindlichen Erklärung vorbereitet. Das Medieninteresse war erheblich. Ebenso das Interesse von Verbands- und Vereinsvertretern und -vertreterinnen. Dass Deichbau jedoch nur ein Baustein zum Thema Hochwasserschutz sein kann, erläuterten Sander und Backhaus anschaulich. Sie beschrieben die Voraussetzungen und den Werdegang dieser nun unterschriftsreifen Erklärung zum Schutz der Menschen und deren Hab und Gut diesseits und jenseits der Elbe.
Nach den Grußworten des Hausherren im Schloss, Jens Böther, unterzeichneten die Minister die Erklärung, in der die ersten Schritte auf dem Weg zu einer Verwaltungsvereinbarung für abgestimmtes Handeln in dem Elbebereich der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gegangen werden sollen. Grundlage für diese Vereinbarung sind die Erfahrungen der Hochwasserjahre 2002, 2003, 2006 und 2011. Die Auswertungen belegen, dass bei gleich bleibender Abflussmenge die Wasserstände zwischen Dömitz und Boizenburg ständig angestiegen sind. Überwiegend verantwortlich dafür ist der sich seit gut 20 Jahren ungehindert ausbreitende Bewuchs und die Sedimentablagerungen. Mit der Absichtserklärung sollen Schritte in die Richtung angeschoben werden, sowohl die Verbuschung wie auch die Ablagerungen im Zaum zu halten. Es wird damit auch eine Rechtssicherheit für beide Bundesländer angestrebt, wie die zweckmäßigen Vorhaben auf beiden Seiten der Elbe im Konsens miteinander zum bestmöglichen Erfolg geführt werden können.
Das trifft nicht ausschließlich für die Elbe, sondern auch für die Nebengewässer zu. Die Vorsorge (zum Beispiel Polder, Überflutungsflächen, Grünlandumbruchverbot) ist genauso ernst zu nehmen wie die Unterhaltung unter Beachtung der Erhaltungsziele und die (notwendigen) Ausnahmeregelungen. Diese räumliche Erklärung berührt nicht die Abstimmungen mit den Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der anderen betroffenen Bundesländer.
Die anschließenden Fragen zu Details, Kosten und Zeiträumen konnten nicht vollständig beantwortet werden, weil die gesamte Entwicklung noch am Anfang steht. Allerdings wurden nicht nur kritische Fragen gestellt, sondern durchaus auch Zufriedenheit signalisiert. Die Erklärung ist lediglich ein – allerdings wichtiges – Puzzleteil im Gesamtkonzept Flussgebietsgemeinschaft, in das auch Hamburg und Schleswig-Holstein eingebunden sind. Backhaus betonte vor allem, dass für alle Bürger und Güter der Elbanrainer die gleiche Schutzwürdigkeit festgestellt wird und entsprechendes Handeln erwartet werden muss und kann. -EZ-Redaktion/ebz
