Urteil im Hausstreit von Bleckede gesprochen
Lüneburg. Die 6. Zivilkammer am Lüneburger Landgericht hatte seit Februar 2010 mit einem Verfahren zu tun, welches in der Öffentlichkeit hohe Wellen schlug. Gestritten wurde vor der 6. Zivilkammer über ein Fachwerkhaus in Bleckede, und die damit verbundene Frage, ob es trennbar ist oder nicht. (EP berichtete) Richard W. und Holger B. saßen sich gegenüber und führten heftige Wortgefechte miteinander aus. Richard W. trat vom Kaufvertrag zurück, weil das Haus, zur einen Seiten Gaststätte, zur anderen Seite Wohnhaus, seiner Meinung nach nicht teilbar ist. Das bestritt Holger B. und strengte die Klage an. Streitig war aber auch, ob die Nichteilbarkeit ausführlich angesprochen wurde und vor der Vertragsunterzeichnung somit alle Seiten informiert waren. W. bestritt dies vehement. Der damalige Notar konnte nicht mehr befragt werden, denn Ende vergangenen Jahres verstarb er nach kurzer schwerer Krankheit.
Der Landkreis Lüneburg wurde vom Gericht entsandt und stellte in einem Gutachten fest, dass eine Teilung des Hauses nicht möglich ist. Kläger B. wollte dann sogar das ganze Haus an die Grundbesitz & Beteiligungs-AG verkaufen, doch deren Vorstandsvorsitzender W. lehnte dankend ab. Nach über drei Monaten der mühevollen Beweisaufnahme sprach das Lüneburger Landgericht jetzt das Urteil, die Klage der Eheleute Holger und Barbara B. auf Teilung des Gebäudes wurde zurückgewiesen. Damit bestätigte sich die Auffassung der Grundbesitz & Beteiligungs-AG auf eine Nichtteilbarkeit des Hauses. Der Streitwert beträgt 100.000 Euro. Richter Dr. Christian Gude ließ das Urteil gegen eine Sicherheitsleistung von 10.000 Euro für vorläufig vollstreckbar erklären. Ob die beklagte Firma ihr Geld bekommt, bleibt eine spannende Randerscheinung, denn interessanter ist, ob Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden. Ruhe dürfte in der Elbestadt nicht eintreten, denn vor der 9. Zivilkammer führt Holger B. und Richard W. noch einen weiteren Prozess, wo es um wertvolle Kunstfiguren geht, die B. nicht herausgeben will. Eine Hauptverhandlung wurde hier noch nicht terminiert, auch deswegen nicht, weil erst der aktuelle Prozess abgewartet werden sollte. –EP-Redaktion/br/wh-

