21.01.2010

Für Kreuzchen gut genug?

Obwohl für viele Menschen in Bleckede, Neuhaus und Dahlenburg unverständlich - für die einen, weil der Rat in Bleckede bzgl. der Fusionsentscheidung nicht zugestimmt hat, für die anderen, weil trotz einer Bürgerbefragung und eines Ratsbeschlusses eine erneute Bürgerbefragung anberaumt wurde - ist festzustellen, dass alle bisherigen Aktivitäten ob Pro oder Contra im Rahmen einer demokratischen Grundordnung erfolgten. Man mag es emotional vielleicht etwas anders sehen, aber die ‚Spielregeln’ sind so und sie lassen so manche Entscheidungsprozesse zwar umständlich und zeitraubend aussehen, aber sie geben allen Beteiligten die Möglichkeit und das Recht, ihre Meinung darzustellen und ihre Interessen mit einzubringen. So ist auch eine weitere Bürgerbefragung ein durchaus legales Mittel, wenn Bürger bzw. Ratsmitglieder der Meinung sind, dass in diesem Prozess ein Wandel eingetreten ist, sich ein neues Meinungsbild in Form einer erneuten Bürgerbefragung einzuholen. Ebenso ist es, wenn das Ergebnis der Befragung vorliegt, auch ein legales Mittel, dass der Rat der Stadt Bleckede gegen das Ergebnis votieren kann. Doch bei einer derartigen Entscheidung muss, und das ist es wohl auch, jeder Partei und jedem Ratsmitglied klar sein, dass man sich gegen eine Mehrheit ausspricht, die nicht gerade begeistert sein wird und wahrscheinlich zur nächsten Kommunalwahl ein Kreuzchen an einer anderen Stelle machen könnte.

 

Was jedoch bei der letzten Ratssitzung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern bitter aufstieg, war eine Äußerung von Holger Grinda, der faktisch den Bürgern die Beurteilung gegen oder für eine Fusion absprach. Eine äußerst unpassende Aussage. Schon in den voraus gegangenen Informationsveranstaltungen und Diskussionen wurde behauptet, dass die Bürger nicht richtig informiert wurden. Von den Fusionsbefürwortern wurde kürzlich behauptet, dass die Bürger jetzt erst von ihnen richtig in Kenntnis gesetzt wurden.

Ich glaube, dass sich hier jeder sein eigenes Bild, das er für die Darstellung seiner Meinung braucht, zusammenstellt. Es mag sein, dass bei einer Wahl oder einer Bürgerbefragung ‚Bauchentscheidungen’, Sympathiebekundungen oder auch andere Gesichtspunkte eine Rolle spielen, aber verbunden mit einem Ratssitz zu behaupten, dass man nur selbst in der Lage wäre, etwas richtig beurteilen zu können, grenzt an Selbstüberschätzung und Arroganz und stellt pauschal die Bevölkerung als dumm dar. Die Ratsmitglieder haben das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Regeln zu entscheiden, wenn sie aber der Meinung sind, nur selbst etwas richtig beurteilen zu können, dann haben sie ihre ‚Schularbeiten’ nicht gemacht und die Bürger auch nicht mit ausreichenden Informationen für eine Beurteilung zu einer Befragung versorgt. Es ist zu hoffen, dass die ‚dumme Bevölkerung’ so zahlreich wie nie zuvor zur Befragung gehen und trotz ihrer ‚Dummheit’ ein Kreuzchen zustande bekommen wird.

Wolfgang Herbst

Chefredakteur

 

 

 

Offene Anfrage zum Thema Gebietsreform in Niedersachsen

Von Martin Gödecke, Ratsmitglied der Stadt Bleckede

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um möglichst kurze und präzise Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es konkrete Gesetzesvorbereitungen für eine Gebietsreform in Niedersachsen, in dieser oder der kommenden Legislaturperiode?

2. Oder gibt es andere vorbereitende  Maßnahmen, die die Eigenständigkeit von bestehenden Kommunen in Frage stellen (z. B. Zwangsfusionen)?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich vorab recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gödecke

 

 

Antwort von:

David McAllister,

Vorsitzender CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag

 

Sehr geehrter Herr Gödecke,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Januar 2010 zum Thema Gebietsreform in Niedersachsen. In dieser Wahlperiode wird es in Niedersachsen keine „von oben“ diktierte Gebietsreform gegen den Willen der betroffenen Kommunen geben - weder auf Gemeinde- noch auf Kreisebene. Die CDU-Landtagsfraktion respektiert die kommunale Selbstverwaltung und vertritt die Auffassung, dass eine breite Mehrheit der politisch Verantwortlichen sowie der Menschen vor Ort eine elementare Voraussetzung ist, um zukunftsfähige kommunale Strukturen zu schaffen. Bereits in der Koalitionsvereinbarung 2008 bis 2013 zwischen CDU und FDP für die 16. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages haben die Koalitionsparteien vereinbart, Kommunen Angebote zur Erleichterung von Fusionen zu machen.

Dieses Ziel verfolgen wir mit dem von der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden beschlossenen Zukunftsvertrag, der die Rahmenbedingungen für freiwillige Gemeinde- und Kreiszusammenschlüsse verbessert. Die Landesregierung fördert laut Zukunftsvertrag die interkommunale Zusammenarbeit, erweitert den gesetzlichen Handlungsspielraum für unsere Kommunen, stärkt weiterhin das ehrenamtliche Engagement und moderiert Fusionsprozesse.

Zur Förderung von freiwilligen Gemeinde- und Kreiszusammenschlüssen und für finanzielle Hilfen an Kommunen mit extremer Kassenkreditverschuldung stellt das Land ab 2012 jährlich eine Entschuldungshilfe von bis zu 70 Mio. Euro zur Verfügung.

Anliegend übersende ich Ihnen den Zukunftsvertrag zu Ihrer Information.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister

 

 

Antwort von:

Sebastian Böhrs,

Parlamentarischer Referent, SPD-Fraktion im

Niedersächsischen Landtag

 

Sehr geehrter Herr Gödecke,

Ihre Email ist mir zuständigkeitshalber weitergeleitet worden. Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:

1. Konkrete Gesetzesvorbereitungen für eine Gebietsreform in Niedersachsen gibt es derzeit nicht. Ebenfalls sind mir keine derartigen Planungen für die kommende Legislaturperiode oder mittelfristig bekannt.

2. Auch andere Maßnahmen dieser Art gibt es nicht. Die Landesregierung hat allerdings mit den kommunalen Spitzenverbänden einen so genannten Zukunftsvertrag abgeschlossen, der neben anderem für freiwillige Fusionen eine Übernahme von bis zu 75 % der Liquiditätskredite der betroffenen Körperschaften zusagt. Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian Böhrs

 

Antwort von

Ralf Briese, MdL,

innenpolitischer Sprecher, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag

 

Sehr geehrter Herr Gödecke,
gerne antworte ich Ihnen in meiner Eigenschaft als innenpolitischer Sprecher der Grünen zu Ihren Fragen:
1. Nein, es gibt derzeit keine konkreten Gesetzesvorbereitungen für eine Gebietsreform seitens der Landesregierung oder des Landtages. Die Landesregierung hat im Gegenteil stets mehrfach und eindeutig in der Öffentlichkeit geäußert, in dieser Legislatur keine Gebietsreform ‚von Oben’, also von Landesseite, zu praktizieren. Ob das auch für die nächste Legislatur gilt, kann wohl niemand sagen, da wir nicht wissen, wie die nächste Landesregierung im Jahr 2013 aussehen wird. Gebietsreformen ‚von Oben’ sind aber eh ein sehr schwieriges verfassungspolitisches Geschäft, weil die Kommunen im Grundgesetz in Artikel 28 Bestandsschutz haben. Politische Zwangsfusionen durch Landesregierungen sind daher so gut wie immer vor den Staatsgerichtshöfen gescheitert. Letzte wesentliche Entscheidung war in Meck-Pomm, wo eine große Kreisreform ‚von Oben’ gescheitert ist.
2. Es gibt den so genannten ‚kommunalen Zukunftsvertrag’ zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Neben einer weiteren Kommunalisierung verschiedener Aufgaben wird dort auch eine ‚Entschuldungshilfe’ für Kommunen garantiert, die fusionieren und dadurch ihre Verwaltungskosten reduzieren. Dieses Modell der Entschuldungshilfe durch das Land ist quasi eine Art starkes Anreizmodell für hochverschuldete Gemeinden zur Fusion, da das Land bis zu 80% der Kassenkredite übernimmt. Wie viele Kommunen dieses Angebot in Anspruch nehmen, ist aber unklar. Derzeit noch nicht allzu viele.
Ich lege Ihnen ein Papier bei, das ein wenig die verfassungsrechtliche Problematik bei Gebietsfusionen aufzeigt. Es ist ein „Grünes“ Papier und daher aus der Perspektive „Grüner“ Programmatik geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Briese

 

 

Antwort von:

Jürgen Franke,

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration, Referat 31

 

 

Sehr geehrter Herr Gödecke!

Ihre Anfrage in der o. g. Angelegenheit mit Email beantworte ich wie gewünscht "möglichst kurz und präzise" wie folgt:

Zu 1.: Es gibt keine konkreten Gesetzesvorbereitungen für eine Gebietsreform in Niedersachsen.

Zu 2.: Es gibt auch keine anderen, kommunale "Zwangsfusionen" vorbereitenden Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Franke

 

Anmerkung von Martin Gödecke, UWB, Bleckede:

Wer jetzt noch mit einer Zwangsfusion von ‚oben’ droht, den nenne ich einen Lügner.

 

Nachrichten aus dem Landkreis Lüneburg und der Elbtalaue