31.08.2010

Ausgleichsbeträge sind keine Ausbaubeiträge

Dahlenburg. Nach dem schmucken Ausbau Dahlenburgs kommen nun die Rechnungen.

Die etwa 120 Gäste, die der Einladung zur Information über das „teure Dahlenburger Pflaster“ gefolgt waren, hatten mit den sprachlichen Feinheiten zu kämpfen.

Der Projektleiter der Ortskernsanierung, Achim Holstein, tat zwar sein Bestes, um die Begründung für die Beteiligung der Bewohner an den Kosten zu rechtfertigen, aber so recht wollte es ihm nicht gelingen. Die Anlieger, die während der drei Bauphasen immer wieder gehört und gelesen hatten, dass keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden, wähnten sich vor finanziellen Überraschungen sicher. Und der Bauamtsleiter Michael Glüh machte deutlich, dass solche Beiträge nach wie vor nicht erhoben werden.

Aber: Für die veränderten Grundstückswerte werden Ausgleichsbeträge erhoben, weil die meisten der betroffenen Grundstückseigentümer durch die Baumaßnahmen mit einem Wertzuwachs ihrer Grundstücke rechnen können. Für die Berechnung wurde vor den Baumaßnahmen eine Grundstücksbewertung vorgenommen und nun nach Abschluss der Maßnahmen wurde die Wertsteigerung in Heller und Pfennig festgestellt.

Die Wertveränderungen teilen sich nach einem bestimmten Schlüssel in drei Zonen und die Ausgleichsbeträge sind zwischen 0 Euro und 5 Euro pro Quadratmeter angesiedelt.

Für bestimmte Situationen, die der Grundstückseigentümer nicht zu vertreten hat, sind im Einzelfall Abschläge von der in Rechnung gestellten Summe möglich. Zum Beispiel, wenn auf dem Grundstück durch ein Baudenkmal die uneingeschränkte Nutzung des Grundstücks nicht möglich ist. Achim Holstein stellte noch einige Beispiele für Abschläge in den Raum, letztlich aber wird die Zahlung der Ausgleichsbeträge vom Grundsatz her nicht zu diskutieren sein. Michael Glüh stellte jedoch auch fest, was Bürgermeister Dassinger bestätigte, dass niemand durch diese Ausgleichsbeträge in wirtschaftliche Not gestürzt werden soll und Stundungen oder Ratenzahlungen im Einzelfall vertraglich mit dem Bauamt festgelegt werden können. Fragen nach einzelnen Grundstücksbesonderheiten konnten in diesem Zusammenhang nicht geklärt werden.

Michael Glüh sagte zu, in den kommenden Monaten für Nachfragen zur Verfügung zu stehen. Es werden nicht alle Anlieger zu Ausgleichszahlungen herangezogen. Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass wer bis Ende September keinen Bescheid/keine Rechnung bekommen hat, in die „0 Euro“ Gruppe gehört und kann die Weihnachtsgeschenke großzügiger planen.

 

Die verwaltungsrechtlichen Tücken werden nicht nur an dem Gleichklang der Worte Ausbaubeitrag (kostenfrei), Ausgleichsbetrag (kostenpflichtig) deutlich, sondern auch an der Möglichkeit, sich ggf. gegen diese Kosten zu wehren: Wer eine Klage gegen die Kostenbeteiligung erwägt, sollte bei der Verwaltung einen Bescheid anfordern, weil nur einem Bescheid eine Klage folgen kann. Wenn aber der Bescheid erteilt ist, wird eine Zahlungsfrist von 4 Wochen in Gang gesetzt, die bei einer bloßen Rechnung so strikt nicht vorgesehen ist.

Und noch eine Feinheit für Interessierte: Die Sanierung ist abgeschlossen, wenn die entsprechende Satzung aufgehoben wird. Das heißt aber nicht, dass es nicht weitergeht mit Baumaßnahmen, nur ist der Name dann eben nicht Sanierung. -EP-Redaktion/ez-

 

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