Anzahl der Glatteisgeschädigten steigt extrem an
Lkr. Lüneburg. Bei der anhaltenden Witterung häufen sich die Fragen und Beschwerden bezüglich des Winterräumdienstes. In vielen Fällen sind Gehwege von Anwohnern nicht frei gemacht worden bzw. unzureichend geräumt. Weil Räumfahrzeuge die Straßen frei geschoben haben, sind die Regenabwasserschächte am Straßenrand unter den großen Schneeberge kaum noch auffindbar. Nebenstraßen haben sich in Eisbahnen verwandelt, die inzwischen Löcher aufweisen, die Achsen zum Krachen bringen, Gehsteige sind mit dicken Eisschichten bedeckt.
Da bleibt es nicht aus, dass viele Anwohner erst gar nicht das Haus verlassen und andere glatteisbedingt stürzen. Das macht sich auch im Klinikum Lüneburg deutlich bemerkbar. Rund ein Drittel mehr OPs hat die Unfallchirurgie zu verzeichnen. Insgesamt hat die Unfallaufnahme in der Klinik zwischen 30 bis 50 Prozent mehr Zulauf.
Da bleibt die Frage, wer für die Unfälle verantwortlich ist? Ein Teil wird mit Sicherheit auf eigenes Verschulden zurückzuführen sein. Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn der Hauseigentümer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist? Wer ist für die Unfälle im öffentlichen gemeindlichen Raum verantwortlich? Diese Fragen stellte die Elbmarsch-Post der Stadt Bleckede, der Samtgemeinde Dahlenburg und der Samtgemeinde Ostheide.
Was sind Straßen?
„Kann Ihnen das nicht egal sein?“ – Immerhin überhaupt eine Reaktion bis zum erbetenen Termin vor Redaktionsschluss aus einem der Rathäuser. Die Leitungen in die Ostheide und nach Dahlenburg schienen eingefroren. „Das steht doch alles in der Satzung.“ In rechtlichen Fragen bewegt man sich ja selbst im Hochsommer auf Glatteis. Der ‚Spike’ in Bleckede heißt Gerd-Otto Schwarz und ist Leiter des Ordnungsamtes der Stadt. Mit der Frage, was sind überhaupt Straßen, geht es schon los. Straßen seien breit, erklärt er, zu ihnen gehöre alles, vom Geh- und Radweg über Grün- und Parkstreifen, Seiten- und Sicherheitsstreifen bis zu Sickermulde, Gosse und Gully und natürlich auch die Fahrbahn.
Für Bleckede kann man davon ausgehen, dass in Sachen Winterdienst auf den Fahrbahnen grundsätzlich die Gemeinde Ansprechpartner ist, bei größeren Verbindungsstraßen kann es beispielsweise auch der Kreis sein. Besondere Gefahrenpunkte sollten natürlich entschärft sein, das niedersächsische Straßengesetz definiert derartige Gefahrenpunkte, auch die Bleckeder Straßenreinigungsverordnung kennt solche.
Die Reinigungspflicht und damit auch den Winterdienst für das, was nicht Fahrbahn ist (Gehweg, Grünstreifen, Radweg, Gosse etc.), hat Bleckede auf die Anlieger übertragen. Passiert dort etwas, ist der Anlieger beziehungsweise Grundstückseigentümer (ebenso z. B. Nießbraucher, Erbbau-, Wohnungs- oder Dauernutzungsberechtigte) Ansprechpartner. Auch die Stadt hält sich an den Anlieger, der sich gegebenenfalls selbst mit demjenigen auseinandersetzen muss, dem er wiederum den Winterdienst übertragen hat, das könnte ein Mieter sein. Ist die Gemeinde Anlieger gilt für sie genau dasselbe wie für jeden privaten Eigentümer.
Übrigens sind laut entsprechender ‚Straßenreinigungsverordnung’ Sand oder andere abstumpfende Mittel einzusetzen, Streusalz darf „nur in Ausnahmefällen ... und an gefährlichen Stellen“ verwendet werden. Hinweise zum Winterdienst auf den Fahrbahnen finden sich im Gegensatz zu den sehr detailliert geregelten Vorschriften für alles andere in der angesprochenen Verordnung leider nicht. –EP-Redaktion/wh/sn-

